Digitaler Antragsassistent

Schritt 1

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.

Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.

In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.

Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.

Einfach erklärt

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Habe ich Anspruch?

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

Das muss ich einreichen

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Fristen

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

So lange dauert es

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Diese Kosten entstehen

Es fallen keine Kosten an.

Fragen & Feedback

Fragen zu Leistungen

Ihre zuständige Stelle finden Sie auf den Antragsseiten, wenn Sie Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl angeben.
Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Fachliche & technische Fragen
Montag - Donnerstag 8 - 18 Uhr, Freitag 7- 19 Uhr
Es fallen keine zusätzlichen Kosten zu Ihrem Tarif an.

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