Wohngeld Änderung
Wenn Sie Wohngeld beziehen, haben Sie eine Mitteilungspflicht. Was muss gemeldet werden? Hier gibt's den Überblick.
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Einfach erklärt
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
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sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
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sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
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sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Habe ich Anspruch?
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
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die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
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die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
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die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Das muss ich einreichen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
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Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Diese Kosten entstehen
keine